Wehlen |
Nr. 12/2001 |
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Amtliche Bekanntmachungen |
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Niederschrift des
öffentlichen Teils 1.) Begrüßung,
Bestätigung der Tagesordnung |
Auf Grund
der geänderten Hauptsatzung in § 4 Abs. 1 (Anzahl der Ausschüsse) und 2 (Anzahl der Mitglieder und Stellvertreter) ist die Besetzung der Ausschüsse neu zu bestellen. Gleichzeitig wird gemäß SächsGem0 und SächsKomZG die Bestellung der Stellvertreter in den Ausschüssen sowie Verbandsversammlun- gen gefordert. Ein entsprechender Entwurf wurde den Stadträten mit der Einla- dung zur Bewertung übergeben. Widersprüche oder Einwände dazu ergingen nicht. Beschluss 234-2812001 (11 Ja-Stimmen) Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, der Bestellung 1. der Mitglieder und Stellvertreter in den Verwaltungsausschuss und in den Technischen Ausschuss 2. der Mitglieder und Stellvertreter in den Gemeinschaftsaus- schuß 3. der Vertreter und Stellvertreter in die Verbandsver- sammlung des Trinkwasserzweckverbandes 'Bastei' und des Abwasserzweckverbandes "Wehlen-Naundorf", in der vorlie- genden Form zuzustimmen. 7.) Beratung und Beschlussfassung zur Mitgliedschaft im Zweckverband Gewerbepark "Sächsische Schweiz" Die Entwicklung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass die eigentlichen Ziele für die Stadt Wehlen - Ansiedlung örtlicher Unternehmen - Einnahmen durch Gewerbesteuern nicht realisiert werden konnten. Im Gegenteil, die Belastung in den kommenden Jahren wird das Konsolidierungspotenzial der Stadt Wehlen mehr als aufbrauchen. Nach entsprechender Vorberatung im Verwaltungsausschuss und Ermittlungen der Verwaltung zur aktuellen finanziellen Situa- tion (Schuldenanteile) spricht sich der Stadtrat grundsätzlich für den Austritt aus. Stadtrat Küker hat sich in einem Entwurf (als Tischvorlage aus- gereicht) vom 04.12.2001 zu dieser Problematik und zu mögli- chen Konsequenzen bei der Durchsetzung des Austrittsbe- schlusses geäußert. Beschluss 235-2812001 (11 Ja-Stimmen) Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt den Austritt aus dem Zweckverband Gewerbepark "Sächsische Schweiz". 8.) Beratung und Beschlussfassung zur Erhöhung des Entgeltes für Garagen auf kommunalem Grund und Boden Die Überarbeitung des Beschlusses erfolgt auf Grund der stu- fenweisen Erhöhung des Entgeltes für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie des Beschlusses über Erhebung von Stell- platzgebühren. Eine Vorberatung im Verwaltungsausschuss und die durch die Verwaltung erstellte Vergleichsübersicht zu ent- sprechenden Nutzungsentgelten im Landkreis erbrachte den Beschlussvorschlag. Beschluss 236-2812001 (10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stirnme) Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, dass ab dem 01.01.2002 ein jährliches Entgelt für die Garagenbenutzung auf kommunalem Grund und Boden in Höhe von 50,00 EUR (97,79 DM) erhoben wird. 9.) Beratung und Beschlussfassung zu Bauanträgen und Baumaßnahrnen 9.1 Antrag auf Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag Errichtung eines Carports im Grundstück Obervogelgesanger Weg 25 Beschluss 237-2812001 (11 Ja-Stimmen) Der Stadtrat der Stadt Wehlen erteilt seine Zustimmung zum Antrag auf Errichtung eines Carports im Grundstück Obervogelgesanger Weg 25 in der beantragten Form. 9.2 Vorkaufsrechtsanfragen zum B-Plangebiet "Alte Wehl- Straße" |
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Hinweis: |
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