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1. Fundort unbedingt der
Polizei, der Feuerwehr, der Gemeinde, dem Landkreis oder der
zuständigen Veterinärbehörde mitteilen
2. Bürger sollten kranke oder verendete Wildvögel aus hygienischen Gründen
nicht anfassen
3. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr sollten kranke oder verendete Wildvögel dem
zuständigen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) melden.
Wichtig sind: Art des
Geflügels und der genaue Fundort.
4. Erfolgt ein Einsammeln durch Einsatzkräfte der Feuerwehr, ist
folgendermaßen vorzugehen:
- wird eine Berührung der Tiere notwendig, sind
Einweghandschuhe zu tragen
- die eingesammelten Tiere sind in luft- und
flüssigkeits-undurchlässigen Säcken oder
Behältern zu verpacken
- Verständigung des LÜVA zur Abholung der verpackten Tiere
- benutzte Handschuhe sind zu vernichten und die Hände mit
Seife zu waschen
5. Veranlassung der Einsendung der Tiere an die Landesuntersuchungsanstalt für
das
Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA).
wichtige Telefonnummern:
- Veterinäramt: 03501 -
564343
- Rettungsleitstelle: 03501 - 49180
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