Informationen des Bauamtes
Lohmen für Stadt Wehlen
- Stand: 25. März 2005 -
GEMEINDEAMT
LOHMEN B a u a m t |
für April 2005 |
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Achtung
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Informationen zu Parkmöglichkeiten und zur Abfallentsorgung für die betroffenen Anlieger während der Vollsperrung der Marktzufahrt Auf Grund der Sanierung der
Marktbrücke wird in der Zeit vom 13.04.2005 bis 17.04.2005 eine Vollsperrung
erforderlich. Die Zufahrt zu Markt, Kirchstraße, Schloßberg, Mennickestraße
und Hofewiese ist in der genannten Zeit für Fahrzeuge aller Art n i
c h t m ö g l i c h. Für das Parken sind der Elbeparkplatz, alle
gekennzeichneten Parkflächen im Stadtgebiet sowie der Parkplatz "Schöne
Aussicht" zu nutzen. Für die betroffenen Bürger ist das Parken an diesen
Stellen kostenfrei. Der Buswendeplatz an der Elbe ist freizuhalten. Der
Gemeindevollzugsdienst ist für den genannten Zeitraum angewiesen,
ausschließlich grobe Verstöße gegen § 12 StVO (Halten und Parken) mit einem
Verwarnungsgeld zu belegen. Ein grober Verstoß liegt vor, wenn durch
abgestellte Fahrzeuge die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge, Ver- und
Entsorgungsfahrzeuge sowie den Linienbus unmöglich oder stark eingeschränkt
wird. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge zu den o.g. Straßen ist über den
Kurort Rathen entlang der Elbe gewährleistet. Bei der Müllentsorgung ist
jedoch mit Einschränkungen zu rechnen. Ordnungsamt der Gemeinde Lohmen |
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- Angaben ohne Gewähr -