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Entschädigung pro Wahlhelfer: 40 Euro!!
Die Koordinierungsstelle Beruf und Bildung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge informiert darüber, dass auch für bereits laufenden Praktika von Schülern während der Winterferien, einen Fahrtkostenzuschuss von bis zu 30 Euro beantragt werden kann.
Der Zuschuss kann direkt über das Portal für Schülerpraktika unter https://www.schau-rein-sachsen.de/schuelerpraktikum.php beim Kultusministerium beantragt werden. Auf der Seite finden sich auch Angebote für Kurzentschlossene, die jetzt noch einen Praktikumsplatz für die Ferienzeit suchen. Auch die Koordinierungsstelle Beruf und Bildung des Landkreises unterstützt Schüler und Eltern bei der Suche.
Kontakt:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Koordinierungsstelle Beruf und Bildung
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-1514
E-Mail: sebastian.salomo@landratsamt-pirna.de
Liebe Wehlener Einwohner – der Stadtrat der Stadt Wehlen konnte im Jahr 2021 Dank Ihrer großen Bereitschaft zahlreiche Spenden annehmen.
Für die vom Hochwasser betroffene Kleinstadt in Rheinland-Pfalz an der Ahr gingen 155 Einzelspenden mit einem Gesamtbetrag von 19.485 EUR ein. Diese Spenden wurden an die Stadt Sinzig überwiesen.
Weiterhin waren im Jahr 2021 bei der Stadt Wehlen Spenden zu verzeichnen in Höhe von 4.668,77 EUR, davon 4.468,77 EUR für die Burg Stadt Wehlen und 200 EUR für die Unterhaltung von Straßen und Wegen.
Ihre Spende ist gemäß § 10b EstG steuerlich absetzbar. Bis zu einem Betrag von 300 EUR erkennt das Finanzamt den Überweisungsträger oder Ihren Kontoauszug als Spendenbeleg an.
Bei weiterführenden Fragen rufen Sie uns bitte an unter 03501 581030 oder schreiben Sie uns eine Email an kaemmerei@lohmen-sachsen.de
Kerstin Ujhelyi
Kämmerin
Nach einem durchwachsenen Sommer wurde die Freibadsaison am 15. September beendet. Vielen Dank allen Besuchern, verbunden mit der Hoffnung Sie auch im nächsten Jahr wieder im Wehlener Freibad begrüßen zu können.
09:00 – 10:30 Uhr
Lieder für Frühaufsteher mit Lippi aus Pirna auf der Marktbühne
10:30 Uhr
Erntedankgottesdienst in der Radfahrerkirche
10:00 – 12:00 Uhr
„Der Imker lüftet den Schleier“ – 10 Jahre Lehrbienenstand am Hausberg
12:30 Uhr Vernissage zu Fotografien von Sebastian Weise und Glasarbeiten von Lada Semecka in der Radfahrerkirche
11:15 – 16:15 Uhr
Elb Meadow Ramblers auf dem Marktplatz
14:00 Uhr
Burgführung Treffpunkt an der Radfahrerkirche
16:15 – 17:00 Uhr
Nationalparkkonzert in der Radfahrerkirche „Zwei Trompeten und Orgel“
17:15 – 18:15 Uhr
Thomas Stelzer & Friends auf der Marktbühne
Ganztägig:
Sacco – der Gaukler
Pendelverkehr zwischen Parkplatz und Marktgeschehen
Bitte achten Sie auf ihr eigenes Hygieneverhalten!
Informieren Sie sich vorab an unseren Aushängen und auf unserer Homepage www.wehlen-online.de , ob der Naturmarkt Corona bedingt durch geführt werden kann.
Plakat-Naturmarkt-2021Liebe Wehlener Einwohner – wir können uns alle noch gut an die Hilfsbereitschaft und Solidarität erinnern, die uns bei der Hochwasserschadensbeseitigung 2002 und 2013 so sehr unterstützt hat.
Neben den vielen persönlichen Hilfen und Sachspenden waren die unglaublichen Geldspenden wichtiger Bestandteil des Wiederaufbaus. Wir möchten einer Kleinstadt in Rheinland-Pfalz an der Ahr
– Sinzig, mit 18.000 Einwohnern –
helfen.
In dieser Kleinstadt hat es leider Todesfälle und enorme Schäden im privaten und öffentlichen Bereich gegeben.
Mit unserer Geldspende wollen wir dieser Einwohnerschaft die Möglichkeit geben, den Bedürftigsten ein wenig zu helfen.
Bitte überweisen Sie Ihren persönlichen Spendenbetrag auf das Konto der Stadtverwaltung Stadt Wehlen:
Kontonr.: 3 000 035 248
BLZ: 850 503 00
IBAN: DE25 8505 0300 3000 0352 48
BIC: OSDDDE81XXX
Zweck: Spende Sinzig
Und bitte warten Sie nicht lange, die Hilfe wird jetzt gebraucht!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
gez.Tittel
Bürgermeister
Größere Schnittmaßnahmen an Hecken unterliegen gesetzlichen Regelungen und sind vom 1. März bis zum 30. September bundesweit verboten. Dennoch sorgt dieses Gesetz immer wieder für Verwirrung und wird häufig falsch interpretiert!
Das Verbot umfasst sämtliche größeren Schnitt- oder Rodearbeiten an Hecken, Bäumen und Sträuchern im Garten sowie an Wallhecken, Gebüschen, Röhricht und Schilf in der freien Natur. Mit größeren Arbeiten sind hierbei das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“, also der komplette Rückschnitt, sowie stärkere Rückschnitt bis in das mehrjährige Holz der Pflanzen gemeint. Auch das völlige Entfernen von Hecken und anderen Gehölzen ist von März bis September nicht gestattet.
Auch wenn häufig anderes behauptet wird: Kleinere Schnittarbeiten im eigenen Garten sind auch während des Frühjahrs und des Sommers erlaubt. Sie können Ihre Hecken und Sträucher mit Pflegeschnitten also auch während des Zeitraums von März bis September in Form halten, sofern Sie dabei auf die in der Hecke lebenden Tiere Rücksicht nehmen. Ebenso sind das Entfernen von wild gewachsenen Gehölzsämlingen sowie ein Sommerschnitt der Obstbäume nicht verboten. Ein Rückschnitt der Hecke ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht unter Umständen sogar vorgeschrieben: Zum Haus gehörende Hecken dürfen nämlich nicht auf den Gehweg oder die Straße hinauswachsen, um die Verkehrssicherheit auf der Fahrbahn nicht zu gefährden.
Die bestellten Bienenmedikamente können ab dem 12.07.2021 zu den Öffnungszeiten im Amt für Gesundheits- u. Verbraucherschutz, Ref. Lebensmittelüberwachungs- u. Veterinäramt, abgeholt werden.
Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie vorher telefonisch oder per mail (lueva@landratsamt-pirna.de) einen Termin vereinbaren!
Lebensmittelüberwachungs- u. Veterinäramt Pirna, Schloßhof Elbflügel: Ansprechpartner Frau Letzel oder Frau Kühlmann 03501-515 2401
Außenstelle Dippoldiswalde, Weißeritzstr. 7: Ansprechpartner Frau Bellmann 03501-515 2426 (ab 12.07.2021 erreichbar)
Am kommenden Samstag, 05.06. wird das Wehlener Bad in die Saison 2021 starten!! Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, im Zusammenhang mit den derzeitigen Inzidenzwerten im Landkreis, muss jeder Badegast persönliche Angaben zur eventuellen Kontaktnachverfolgung machen und es gilt die Regel „Getestet, Geimpft oder Genesen“, was bei Betreten des Bades nachzuweisen ist.
Damit steht dem Badespaß eigentlich nichts mehr im Weg, doch er wird erheblich gedämpft, da bis auf Weiteres nur die tägliche Öffnungszeit von 12:00 bis 18:00 Uhr möglich ist. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass eine Kassiererin in den wohlverdienten Ruhestand gegangen ist und bisher kein Ersatz gefunden wurde. Deshalb steht für diesen Bereich vorerst nur eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Aus diesem Grund an dieser Stelle nochmals der Aufruf:
Wir suchen befristet für die Badesaison 2021 (vom 01.06.2021 bis 31.10.2021) für das Freibad in Stadt Wehlen OT Pötzscha, welches sich in unmittelbarer Nähe der Elbe sowie des Haltepunktes der Deutschen Bahn befindet und von Einwohnern und Touristen gern besucht wird, eine/n
Mitarbeiter für den Kassenbereich (m/w/d).
Ihr Aufgabengebiet:
Wir bieten:
Wir erwarten:
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Stadt Wehlen, Markt 5, 01829 Stadt Wehlen (stadt-wehlen@t-online.de) oder suchen das persönliche Gespräch mit Bademeister Hergesell.