Abseits von Corona gibt es auch ein paar gute Nachrichten – ab 01.04.2020 wird es in Wehlen wieder einen Zahnarzt geben…

Zahnarzt

Nach der Allgemeinverfügung des SMS wird das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt.

Zudem ist jeder angehalten, physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten.

Ausgangseinschränkung

Auf Grund einer Mitteilung der Staatsregierung, abweichende Regelungen von den bisher von uns erlassenen Maßnahmen treffen zu wollen, teilen wir hiermit mit, dass unsere Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen, Schließung von Einrichtungen, Gaststätten und Hotels aufgehoben wird. Die Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen vom 11.03.2020 behält Gültigkeit bis 18.03.2020 24 Uhr.

Damit vermeiden wir die Kollision verschiedener Regelungsinhalte.

Der Freistaat hat nach unserer Kenntnis bereits am Freitag eine Rechtsverordnung erlassen, die ab morgen in Kraft treten soll.

Am Mittwoch wird auf Grundlage dieser Rechtsverordnung eine neue Allgemeinverfügung des Freistaates zu den o.g. Themen erwartet.

Die Reglungsinhalte können Sie auf www.sachsen.de nachlesen.

Widerruf-Corona-Verfügung

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    Stadtverwaltung Stadt Wehlen
    Markt 5, 01829 Stadt Wehlen

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