Der bundesweite Warntag zur Erprobung der Warnmittel auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene findet in diesem Jahr am 8. Dezember 2022 statt. Erstmalig wurde der bundesweite Warntag im September 2020 durchgeführt. 

Was sind die Ziele des Warntags?

Der Warntag dient dazu, die Bevölkerung für Warnmeldungen zu sensibilisieren. Weiterhin soll auf die verfügbaren Warnmittel aufmerksam gemacht werden – im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind das insbesondere die Sirenen in den Kommunen des Landkreises sowie die Apps BIWAPP und NINA. Mit dem bundesweiten Warntag soll das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen erhöht und somit die Selbstschutzfähigkeit gesteigert werden. Zudem können mögliche technische Probleme gefunden und behoben werden.

Wer ist verantwortlich für den Warntag?

Für die Vorbereitung und Organisation des Warntags auf Bundesebene ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zuständig, auf Länderebene die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Was passiert am Warntag?

Am 8. Dezember 2022 wird um 11:00 Uhr eine Probewarnung an alle Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender, App-Server) geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossen sind. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung in ihren Systemen bzw. Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps (z. B. die Warn-App NINA), auf denen die Bevölkerung die Warnung lesen oder hören kann. Parallel werden die in den Kommunen verfügbaren kommunalen Warnmittel ausgelöst. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird das Sirenensignal 3 „Warnung vor einer Gefahr“ ausgestrahlt (6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause). 

Zudem wird in diesem Jahr erstmalig eine Probemeldung auf dem Warnkanal Cell Broadcast ausgegeben. Damit können Mobiltelefone innerhalb einer bestimmten Funkzelle eine Warnmeldung erhalten, ohne das vorab eine App installiert werden muss. Hinweis: Ältere Mobiltelefone können diese Meldung eventuell nicht empfangen. 

Um 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung, welche an alle Warnmultiplikatoren gesandt wird. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird dafür das Sirenensignal 4 „Entwarnung“ ausgestrahlt (einminütiger Dauerton). 

Weitere Informationen und Kontakt: https://warnung-der-bevoelkerung.de/

Die Abfallkalender für 2023 liegen ab sofort im Rathaus, Markt 5, zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Abholung bereit.

Nach Markterkundung und Ausschreibung ist es endlich soweit. Ab 2023 wird die Telekom in Stadt Wehlen und Lohmen mit den Arbeiten zum Breitbandausbau beginnnen. Im Rahmen des sogenannten „Weiße-Flecken-Programms“ sollen Haushalte mit Glasfaser bis ins Wohngebäude versorgt werden, denen aktuell Internetgeschwindigkeiten von maximal 30 Mbit/sek zur Verfügung stehen. Begünstigt sind daher vorrangig die Einwohner von Pötzscha, dem Steinrücken und Teilen von Zeichen und Dorf Wehlen, die gemessen an den heutigen Standards völlig unterversorgt sind.

Zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit den geplanten Baumaßnahmen wird die Telekom Bürgerversammlungen durchführen die voraussichtlich (!!) am 24.10., 18:00 Uhr in Pötzscha (Bauernhäus’l) und 26.10., 18:00 Uhr in Stadt Wehlen (Grundschule) stattfinden sollen. Hierzu werden die relevanten Haushalte ein gesondertes Schreiben der Telekom erhalten, womit die genannten Termine erst zu diesem Zeitpunkt tatsächlich fix sind!!

Haushalte die bereits jetzt über einen Internetanschluss mit Geschwindigkeiten vom mehr als 30 Mbit/sek aber weniger als 100 Mbit/sek verfügen, werden in die angekündigten Baumaßnahmen zunächst nicht einbezogen. Allerdings wird hier durch den Landkreis ein sogenanntes „Graue-Flecken-Programm“ vorangetrieben, wodurch es in absehbarer Zeit auch dort Glasfaser bis ins Haus geben wird… 

Über den Link https://www.telekom.de/glasfaser-sachsen und die anschließende Option „Prüfe deine Adresse“ können sich Interessierte bereits jetzt informieren, ob man Begünstigter der geplanten Baumaßnahme ist. Gleichzeitig gibt es dort weitere Hinweise und die Möglichkeit schon jetzt einen Glasfaseranschluss zu beantragen. 

Weiterhin dürften einige Anwohner bereits Postwurfsendungen der Telekom bzw. eines Pirnaer Telekom-Shops erhalten haben, über welchen der zukünftige Glasfaseranschluss ebenfalls beantragt werden kann und eine Beratung in Aussicht gestellt wird. Gern können Interessierte auch diese Möglichkeit nutzen, jedoch ist ein sofortiges Tätigwerden nicht erforderlich, da die Frist zur Beantragung eines kostenlosen Glasfaser-Hausanschlusses erst zum 31.12.2022 abläuft (siehe Kleingedrucktes im Schreiben). Es empfiehlt sich daher, zunächst die Bürgerversammlungen abzuwarten und danach eine Entscheidung zu treffen.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 im März und Juni 2022 beschlossen. Die durchschnittlichen Lagewerte für Grund und Boden der Nutzungsarten baureifes Land, Freizeit- und Kleingarten sowie Land- und Forstwirtschaft sind bequem und sprechzeitenunabhängig online über das Bodenrichtwertinformationssystem www.boris.sachsen.deeinsehbar. Telefonische bzw. persönliche Auskünfte sind innerhalb der Sprechzeiten über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses möglich.

Sprechzeiten:

Montag und Freitag                8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag      8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Telefon:                                   03501 515-3302 oder -3304

E-Mail:                                     gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de

Besucheranschrift:                  01796 Pirna, Schloßpark 4 (Zimmer SP.0.20)

Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Regelungen zum Besucherverkehr und nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der telefonischen Auskunft bzw. vorherigen Terminvereinbarung.

Für Erklärungen zur Feststellung von Grundsteuerwerten ist das Grundsteuerportal Sachsen zu nutzen, welches die sächsische Finanzverwaltung ab dem 01.07.2022 unter www.grundsteuer.sachsen.de bereitstellen wird. Im Grundsteuerportal können stichtagsbezogen sowohl Bodenrichtwerte als auch flurstücksbezogene Angaben des Liegenschaftskatasters im erforderlichen Umfang entnommen werden. 

Weitere Informationen und Hinweise rund um das Thema Grundsteuer finden Sie ebenfalls unter www.grundsteuer.sachsen.de

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