Aktuelle Informationen (Archiv)

Das Bad eröffnet am 27.05.2020

Nach einer Begehung im Beisein des zuständigen Hygieneinspektors wurde ein Hygienekonzept erarbeitet, welches beim Landratsamt Bestätigung fand. Jetzt gilt es die Maßnahmen in die Praxis umzusetzen, womit das Bad am Mittwoch, 27.05. eröffnet werden soll. Bleibt die Hoffnung auf Badewetter…

Vorab vielen Dank an das Team um Herrn Hergesell und die Verwaltung in Lohmen.

Achtung: Im Zusammenhang mit der aktuell gültigen Infektionsschutzverordnung und dem dadurch erstellten Hygienekonzept besteht bis auf Widerruf eine Besucherobergrenze von 300 Gästen, die sich zur selben Zeit im Badgelände aufhalten dürfen!!

Wiederaufnahme des Unterrichts an der Grundschule (08.05.20)

Liebe Eltern, liebe Kollegen,

wie Sie der Medieninformation entnehmen können, dürfen ab 18. Mai 2020 ALLE Schülerinnen und Schüler wieder in die Grundschule kommen. Ab dem Tag besteht wieder eine Schulbesuchspflicht für alle Kinder. Folgende Regelungen sieht das SMK in Phase 4 vor:

  • Die Kinder sollen im Klassenverband unterrichtet werden. Eine Klassenteilung findet nicht statt.
  • Jeder Klasse bleibt in ihrem Klassenzimmer, eine Nutzung von Fachräumen ist weitestgehend zu vermeiden.
  • Sport- und Schwimmunterricht findet bis Ende des Schuljahres nicht statt.
  • Das allgemeingültige Abstandsgebot gilt nicht im Klassenverband. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist den Schülern und Lehrern freigestellt.
  • Infektionsketten sollen mittels einer konsequenten und täglichen Dokumentation von Kontaktpersonen zurückverfolgt werden können.
  • Schulleitung und Hortleitung stimmen sich über die Umsetzung von Abstands- und Hygieneregeln ab:
    • Ankommen an Schule und Hort,
    • Aufsicht an der Bushaltestelle,
    • Übergangszeiten zwischen Schule und Hort.
  • Der Hort ist für die Betreuungszeiten zuständig. Während der Hortzeiten gibt es kein GTA.
  • Kontrollierter und beschränkter Zugang zu den Einrichtungen/Kindertagespflegestellen und Schulen:
    • Ausschluss von Kindern mit Krankheitssymptomen von COVID-19,
    • Kinder dürfen keinesfalls betreut werden, wenn ein Mitglied des Hausstandes nachweislich an COVID-19 erkrankt ist oder Krankheitszeichen zeigt,
    • Betretungsverbot für Personen, die Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen bzw. erkrankt sind.
    • Eltern versichern täglich vor Beginn des Unterrichts in schriftlicher Form, dass keine allgemeinen Krankheitssymptome der Kinder, insbesondere Husten und erhöhte Temperatur, vorliegen. Dafür wird es ein Formblatt geben.
    • Bei Vorerkranken, deren Krankheitssymptome einer Virusinfektion ähnlich sind (z.B. bei Allergien), wird ein ärztliches Attest benötigt, die die Unbedenklichkeit nachweist.
    • Schule und Hort können bei Zweifel am Gesundheitszustand eine Aufnahme an der Einrichtung ablehnen.
    • Treten während der Betreuung/des Unterrichts Symptome auf, müssen Kinder unverzüglich abgeholt werden.
  • Pausen, Hofpause und Essenspausen werden zeitversetzt gestaltet, so dass sich unsere vier Klassen möglichst nicht treffen.
  • Es wird klar definierte Bringe- und Abholregeln an der Schule geben.
    • Eltern ist das Betreten der Schule in der Regeln nicht erlaubt. 
    • Beim Abgeben und Bringen der Kinder ist von den Eltern ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
  • Es wird gebeten, dass die Betreuungszeiten nicht auszureizen sind. Das ist die wirkungsvollste Hilfe für die pädagogischen Fachkräfte sowie der Kinder in der Phase der Eingewöhnung.
  • Die Priorisierung auf die Kernfächer wird aufgehoben.
    • Für die Grundschule gilt, dass die Kernfächer fokussiert werden sollen.
    • Über die mögliche Umsetzung verständigen sich die Lehrer am Montag, 11.5., in einer kurzfristigen Dienstberatung.
      • Daher bitten wir darum, dass am Montag möglichst nur die Viertklässler in der Nachmittagsbetreuung sind, bei denen es wirklich notwendig ist. Vielen Dank!
    • Die Sicherung der Grundlagen im Lesen, Schreiben und Mathematik hat Priorität. Die Potenziale aller Fächer können dafür verantwortungsvoll genutzt werden.
    • Es wird somit ab 18.5. für alle Klassen einen angepassten, neuen Stundenplan geben.
  • Bis Ende des Schuljahres wird es keine Hausaufgaben geben.
  • Die notwendigen Bildungsberatungen finden auf schriftlichem, telefonischem und elektronischem Weg statt.
  • Elternabend entfallen. Einzige Ausnahme: 0. Elternabend für die zukünftige Klasse 1.
  • Im ÖPNV müssen die Kinder einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Die seit der Schulschließung geltenden Hygieneregeln müssen weiterhin streng eingehalten und abgesichert werden.
  • Aufgrund der zu ändernden Pausen- und Unterrichtszeiten, sowie der Überwachung von Hygieneregeln, wird in unserer Schule dringend Unterstützung gesucht. Bitte melden Sie sich in der Schule, wenn Sie uns zu Unterrichtszeiten (über einen Honorarvertrag) unterstützen können.

Alle Lehrer danken Ihnen für Ihre bisherige Unterstützung, das Unterrichten zu Hause, die lieben Worte und den regen, elektronischen Austausch.

Wir freuen uns sehr auf alle Kinder.

Mit einem geänderten Stundenplan versorgen Sie die Klassenlehrer spätestens am Donnerstag, 14.05.2020.

Bei Fragen und Sorgen rufen oder schreiben Sie mich gerne an.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Rahm
Schulleiterin

Sachsenforst und Landkreis starten gemeinsames Projekt zur Borkenkäferbekämpfung

Auch in diesem Jahr drohen bei trockenen Witterungsbedingungen wieder ein extremer Borkenkäferbefall und außerordentlich hohe Waldschäden. Der Staatsbetrieb Sachsenforst und die Landkreise haben sich deshalb landesweit auf Vorranggebiete verständigt, in denen eigentumsübergreifend die finanziellen, technischen und personellen Ressourcen zur Waldsanierung gebündelt werden. Die Vorranggebiete umfassen besonders schutzwürdige Waldbestände, die eine wichtige Hoch- und Trinkwasserschutzfunktion erfüllen sowie dem Boden- und Erosionsschutz dienen. Drei dieser Gebiete befinden sich im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – die Vorranggebiete Klingenberg/Lehnmühle, Oberes Müglitztal und Bad Gottleuba.

Die Sanierungsarbeiten werden sich am tatsächlichen Befall orientieren und eigentumsübergreifend – also nicht nur im Staatswald – erfolgen. Der Staatsbetrieb Sachsenforst bietet deshalb in den Vorranggebieten technische Hilfe für die Waldbesitzer gegen Kostenersatz an. 

Der Landkreis hat parallel dazu eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schadorganismen an Fichten, Kiefern und Lärchen im Privat- und Körperschaftswald in den Vorranggebieten erlassen, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Sie ist bekanntgemacht auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html

Unter sehr günstigen Witterungsbedingungen kann der Borkenkäfer innerhalb von sieben Wochen seine Entwicklung bis zum ausgereiften, ausflugbereiten Käfer abschließen. Die Sanierung befallener Bäume in den Vorranggebieten muss deshalb noch vor dem Ausflug der Käfer der ersten Käfergeneration erfolgen. Nur durch ein zeitlich und räumlich abgestimmtes konzertiertes Vorgehen können die Waldflächen hinreichend vor dem Absterben geschützt werden. Ein nicht rechtzeitig entnommener Käferbaum kann durch Ausbildung mehrerer Borkenkäfergenerationen einen Befall von bis zu 400 neuen Bäumen (ca. 1 Hektar Waldfläche) zur Folge haben. Deshalb wird für den Fall, dass Waldbesitzer ihrer Pflicht zur Bekämpfung des Borkenkäferbefalls nicht nachkommen, diese im Wege einer Ersatzvornahme notwendig sein. In der Vergangenheit scheiterten Bekämpfungsmaßnahmen durch private Waldeigentümer häufig daran, dass sie keine Unternehmen zur Realisierung dieser Maßnahmen finden konnten. Diese Aufgabe übernimmt in den Vorranggebieten nun der Staatsbetrieb Sachsenforst im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten.

Weiterhin steht den Waldbesitzern ein umfangreiches Förderprogramm für die Durchführung von waldschutzwirksamen Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung sowie nachfolgend notwendige Wiederaufforstungen zur Verfügung.

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