Aktuelle Informationen (Archiv)

Bad öffnet am 05.06. – Kassiererin gesucht!!!!

Am kommenden Samstag, 05.06. wird das Wehlener Bad in die Saison 2021 starten!! Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, im Zusammenhang mit den derzeitigen Inzidenzwerten im Landkreis, muss jeder Badegast persönliche Angaben zur eventuellen Kontaktnachverfolgung machen und es gilt die Regel „Getestet, Geimpft oder Genesen“, was bei Betreten des Bades nachzuweisen ist.

Damit steht dem Badespaß eigentlich nichts mehr im Weg, doch er wird erheblich gedämpft, da bis auf Weiteres nur die tägliche Öffnungszeit von 12:00 bis 18:00 Uhr möglich ist. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass eine Kassiererin in den wohlverdienten Ruhestand gegangen ist und bisher kein Ersatz gefunden wurde. Deshalb steht für diesen Bereich vorerst nur eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Aus diesem Grund an dieser Stelle nochmals der Aufruf:

Wir suchen befristet für die Badesaison 2021 (vom 01.06.2021 bis 31.10.2021) für das Freibad in Stadt Wehlen OT Pötzscha, welches sich in unmittelbarer Nähe der Elbe sowie des Haltepunktes der Deutschen Bahn befindet und von Einwohnern und Touristen gern besucht wird, eine/n 

Mitarbeiter für den Kassenbereich (m/w/d). 

Ihr Aufgabengebiet: 

  • Kassieren von Eintrittsgeldern
  • tägliche Kassenabschlussarbeiten
  • kompetente und freundliche Beratung unserer Badegäste
  • Reinigung der Umkleidekabinen
  • die Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen 

Wir bieten:

  • einen befristeten Arbeitsvertrag vom 01.06.2021 bis 31.10.2021, welcher bei Eignung im Folgejahr erneut ausgestellt wird 
  • eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in schöner Umgebung 
  • Teilzeitbeschäftigung mit 24 Std./Woche 
  • individuelle Arbeitszeiten nach Dienstplan 
  • eine Vergütung in Anlehnung an den TVÖD (VKA) 
  • alle geltenden sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes einschließlich Altersvorsorgesystem 

Wir erwarten: 

  • ein freundliches und sicheres Auftreten
  • Zuverlässigkeit
  • Freude am Umgang mit Menschen
  • Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit – EDV-Kenntnisse 
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Stadt Wehlen, Markt 5, 01829 Stadt Wehlen (stadt-wehlen@t-online.de) oder suchen das persönliche Gespräch mit Bademeister Hergesell. 

Notfonds für Jugendliche geht an den Start

 Jugendräume und Jugendinitiativen im ländlichen Raum zu unterstützen und auch in Pandemiezeiten am Leben zu erhalten, hat sich der Jugendnotfonds Sachsen zum Ziel gesetzt. Dafür bündeln die Sächsische Jugendstiftung, die Sächsische Landjugend e.V. und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung ihre Ressourcen und stellen ein umfassendes Unterstützungs- und Hilfsangebot bereit. „Uns ist es wichtig, dass selbstverwaltete Jugendclubs, -treffs und -initiativen die Pandemie gut überstehen, denn sie sind essenzielle Bestandteile des kulturellen und sozialen Lebens in den ländlichen Räumen.“, so die Initiator*innen des Fonds.

Ob Unternehmen, Selbstständige, oder Vereine, in vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens gibt es bereits Hilfsangebote zur Bewältigung pandemiebedingter Ausfälle. Nicht jedoch für Jugendinitiativen, die mit viel Engagement und Energie eigenverantwortlich Räume und Projekte aufgebaut und verwirklicht haben. Diese Freiräume für Beteiligungs- und Selbstbestimmungsprozesse, sind Orte demokratischer Bildung und somit wesentlicher Bestandteil eines vielfältigen und jugendgerechten Gemeinwesens. Dabei sollten wir sie nicht allein lassen.

Der Jugendnotfonds Sachsen unterstützt gezielt selbstverwaltete Jugendclubs oder freie Jugendinitiativen im ländlichen Raum, in denen sich Jugendliche zwischen 12 und 27 Jahren engagieren und die nicht wissen, wie sie ihren Club oder ihre Angebote gut durch die Pandemie bringen sollen. Dafür können sich junge Menschen unter www.jugendnotfonds-sachsen.de melden und ihre Situation schildern. Nach einer Beratung unterstützt der Jugendnotfonds schnell und unkompliziert mit Rat, Tat und finanzieller Hilfe. Das Angebot gilt zunächst bis August 2021.

Weitere Informationen unter www.jugendnotfonds-sachsen.de

Pressekontakt:
Sächsische Jugendstiftung | Andrea Büttner | abuettner@saechsische-jugendstiftung.de | 0351-323719010

Der Jugendnotfonds wurde von der Sächsischen Jugendstiftung, der Sächsischen Landjugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gemeinschaftlich ins Leben gerufen. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Wahl 2021 – Wahlhelfer gesucht

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wehlen!

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt.
Dafür benötigt die Stadt Wehlen tatkräftige Unterstützung. Jede Person, die zur Wahl des Deutschen Bundestags wahlberechtigt ist, darf als Wahlhelfer tätig werden (unabhängig vom Wohnort).

Die Mitglieder der Wahlorgane, ihre Stellvertreter sowie die Schriftführer und die Hilfskräfte sind ehrenamtlich tätig. Für die Tätigkeit zahlt die Gemeinde eine Entschädigung entsprechend § 10 Abs. 2 BWO. Diese beträgt zwischen 25 und 35 €.

Sie erwägen, ehrenamtlich in einem Wahlorgan mitzuarbeiten? Dann nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.

Für weitere Fragen stehen Ihnen im Gemeindeamt Lohmen Frau Posthoff, Wahlamt unter Tel. 03501 581024 sowie Frau Hofmann, Hauptamtsleiterin unter Tel. 03501 581020 zur Verfügung!

HIER finden Sie das Antragsformular!

Coronaregeln ab 24.04.2021

Der Bundestag beschloss am 21.04.2021 u. a. die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, welche am 23.04.2021 in Kraft getreten sind. Das hat Auswirkungen auf die Rechtslage im Freistaat Sachsen und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Im Ergebnis hebt der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seine Allgemeinverfügung über inzidenzwertunabhängige Lockerungen von Schutzmaßnahmen vom 18.04.2021 am heutigen Tag auf. Ab 24.04.2021 greifen damit die vom Bund vorgegebenen Einschränkungen und darüber hinaus die Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen. Der Freistaat Sachsen hat angekündigt seine Corona-Schutzverordnung anzupassen.

Am 23.04.2021 liegt die Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 164,1.

Konkret gelten ab 24.04.2021 folgende Einschränkungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:

Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sind nur noch zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt.

Ausgangssperre
Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre, von der nur wenige Ausnahmen bestehen.

Schließung von Geschäften und Dienstleistern
Freizeiteinrichtungen/ -angebote und Ladengeschäfte die nicht der Grundversorgung dienen, sind ausnahmslos geschlossen zu halten (auch Baumärkte sind zu schließen – Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen bleiben geöffnet).

Das Abholen von vorbestellter Ware (click-and-collect) bleibt weiterhin inzidenzunabhängig möglich.

Nicht mehr zulässig ist das Einkaufen mit Termin (click-and-meet).

Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige oder seelsorgerische Behandlungen. Friseurbesuche und Fußpflege sind unter Vorlage eines negativen tagesaktuellen Testergebnisses möglich.

Gaststätten und Speiselokalen ist die Öffnung untersagt. Die Abholung zuvor bestellter Speisen ist nur zwischen 5 bis 22 Uhr möglich.

Theater, Museen, Kinos, mit Ausnahme von Autokinos, und Tierparks bleiben geschlossen.

Im Falle von Tierparks und botanischen Gärten können diese ihre Außenflächen weiterhin öffnen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt. Die Besucher benötigen ein negatives tagesaktuelles Testergebnis.

Touristische Übernachtungen bleiben unzulässig.

Ausübung von Sport
Es ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Kontaktfreier Sport in Gruppen von max. fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres darf im Freien stattfinden. In diesem Fall muss jedoch das Trainingspersonal einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können.

Schulen und Kindertageseinrichtungen
Aufgrund der Überschreitung der 100-er Inzidenz gilt für alle Schulen im Landkreis grundsätzlich das Wechselunterrichtsmodell.

Kinderkrippen, Kindergärten und Horte im Landkreis dürfen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen.

Für Kindertagespflegestellen (z. B. Tagesmütter) gilt weiterhin der Regelbetrieb.

Die Bundesregelung sieht darüber hinaus vor, dass bei Überschreiten der 165-er Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen weitere Einschränkungen folgen – dies ist aktuell (für Montag, 26.04.2021 und Dienstag, 27.04.2021) noch nicht der Fall.

Zudem gelten aus der derzeitigen Sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 29.03.2021 insbesondere weiterhin folgende Punkte:

  • Kontaktbeschränkungen im nicht privaten Bereich
  • Testpflichten
  • Regelungen zum Besuchs und Betretungsrecht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Maßnahmen der kommunalen Behörde (z. B. die Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Festlegung von Alkoholverbotszonen vom 18.04.2021).
  • Regelungen zu Versammlungen

(Quelle: https://www.landratsamt-pirna.de/bund-beschliesst-aenderungen-des-infektionsschutzgesetzes-geaenderte-regelungen-im-landkreis-22739.html)

  • Rathaus

    Stadtverwaltung Stadt Wehlen
    Markt 5, 01829 Stadt Wehlen

    Öffnungszeiten:
    Mo, Do, Fr 8 - 12 Uhr
    Dienstag 14 - 18 Uhr

  • Touristinformation

    Touristinfo Stadt Wehlen/ Lohmen
    Markt 7, 01829 Stadt Wehlen

    Kontakt & Info

  • Wetter

    Wassertemperatur
    Freibad Stadt Wehlen
    23,5 °C
    Stand vom 27.06.2024 - 11:04
  • Hinweise & Mitarbeit

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