Aktuelle Informationen (Archiv)

Ausgabe der Jahresparkkarten 2022

Ab dem 25.01.2022, jeweils dienstags in der Zeit von 14:00 bis 17:30 Uhr können im Rathaus Stadt Wehlen die Parkkarten für 2022 abgeholt werden. Die hierfür fällige Gebühr in Höhe von 40,00 Euro ist in bar zu entrichten. Da die Erstellung schrittweise nach Posteingang der Anträge erfolgt, wird um vorherige Nachfrage unter 035024-70413 gebeten!!

In Ausnahmefällen kann die Parkkarte auch im Gemeindeamt Lohmen abgeholt werden. Hierfür ist im Vorfeld das Ordnungsamt bzw. die dort zuständigen Mitarbeiter Häntzschel oder Götze zu kontaktieren.

LRA-Impfaktion vom 17.12. – 19.12.21

Aufgrund kurzfristiger Verfügbarkeit von Impfstoff bietet die Landkreisverwaltung wieder Corona-Impfmöglichkeiten (Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung) an. 

Die Landkreisverwaltung ermöglicht in Zusammenarbeit mit der Stadt Neustadt in Sachsen am morgigen Freitag, dem 17.12.2021, die Impfaktion im Sportforum Neustadt, Maxim-Gorki-Straße 10 in 01844 Neustadt in Sachsen, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 

Zudem können sich Interessenten für ein Impfangebot im Landratsamt in Pirna, Schloßhof 2/4 in 01796 Pirna, am 18.12.2021, von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  bzw. am 19.12.2021, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, anmelden. 

Anmeldung

Das Kontingent der Termine ist begrenzt. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und über die folgenden Links möglich: 

Allgemeine Hinweise

Unter diesen Links sind zudem weitergehende Informationen sowie mitzubringende Dokumente abrufbar. Es wird auf die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Landratsamt hingewiesen. 

Die Betreuung wird von Impfärzten und dem medizinischen Personal der Landkreisverwaltung bzw. dem ASB Neustadt in Sachsen abgesichert. Es steht Impfstoff des Typs Comirnaty von Biontech/Pfizer zur Verfügung. 

Weitergehende Informationen zum Thema Impfen sind zudem unter  www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html zu finden.

Aktuelle Termine des Robert-Sterl-Haus

Im Sommer diesen Jahres übernahm Frau Juliane Gatomski die Leitung des Robert-Sterl-Hauses, welches bis dahin von Frau Dr. Remmers geführt wurde. Sie bittet um regelmäßige Veröffentlichung von aktuellen Terminen des Museums, dem die Stadt Wehlen auf ihrer Homepage gern nachkommen will: 

Sa, 20.11.2021, 11:30 Uhr, Öffentliche Führung durch das Robert-Sterl-Haus zum Werk des Impressionisten Robert Sterl sowie durch die aktuelle Sonderausstellung zeitgenössischer Kunst “Bricks – Arbeit als Spiegelbild des Grotesken” (Willy Schulz, 17.10.-28.11.2021), einschließlich der Möglichkeit, mit dem Künstler direkt ins Gespräch zu kommen.

Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten wird um Voranmeldung per Mail (kontakt(at)robert-sterl-haus.deoder Telefon (035020/70216) bis zum 19. November 2021 gebeten. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Sa, 11.12.2021, 14:30 Uhr, Verborgene Schätze aus dem Depot – Öffentliche Führung durch das Künstlerhaus mit anschließender Sichtung ausgewählter Werke aus Robert Sterls vielfältigem grafischen Schaffen aus dem Depot.

Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten wird um Voranmeldung per Mail (kontakt(at)robert-sterl-haus.deoder Telefon (035020-70216) bis zum 10. Dezember 2021 gebeten. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Mi, 29.12.2021, 14:30 Uhr, Öffentliche Führung durch das Haus und Atelier des Impressionisten Robert Sterl (1867-1932)

Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten wird um Voranmeldung per Mail (kontakt(at)robert-sterl-haus.deoder Telefon (035020-70216) bis zum 28. Dezember 2021 gebeten. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Landkreisweiter Warntag am 4. November 2021

294 Sirenen sind im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge installiert, um die Bevölkerung vor Gefahren zu warnen. Damit diese Warnsysteme im Ernstfall reibungslos funktionieren, werden sie am Donnerstag, dem 4. November 2021, bei einem landkreisweiten Warntag getestet. 

„Wir konnten nach den Erfahrungen im Sommer nicht einfach stehen lassen, dass der bundesweite Warntag in diesem Jahr ausgefallen ist“, erklärt Landrat Michael Geisler. „Unsere Region hat leidvolle Erfahrungen mit Unwettern und Katastrophen gemacht. Wir sind darauf angewiesen, dass unsere Technik funktioniert. Deshalb machen wir als Landkreis einen eigenen Warntag, um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein.“

Um 11:00 Uhr werden alle Sirenen das Signal 3 „Warnung vor einer Gefahr“ abstrahlen. Gleichzeitig wird eine Mitteilung über MoWaS – das Modulare Warnsystem des Bundes – versandt, mit der die Bevölkerung über die Apps BIWAPP und NINA sowie regionale Radiosender über das Sirenensignal informiert wird. Um 11:30 Uhr wird der Test mit dem Entwarnungssignal über die Sirenen und MoWaS abgeschlossen.

Ziel des Warntages ist zum einen die Sensibilisierung der Bevölkerung für Sirenensignale, damit im Ernstfall richtig gehandelt werden kann. Zum anderen wurde das Sirenensignal 4 „Entwarnung“ in diesem Jahr auf die Sirenen im Landkreis programmiert und soll entsprechend getestet werden. Die Auslösung der Warnsignale erfolgt in der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Dresden.  

Die Rückmeldungen über die Einsatzfähigkeit der einzelnen Sirenen und Warnsysteme werden über die Gemeinden des Landkreises an die Landkreisverwaltung in Pirna gesandt. Dabei ist geplant, dass alle Rückmeldungen bis 18:00 Uhr am Warntag eingehen. Direkt nach der Probealarmierung können zudem schon Aussagen dazu getroffen werden, ob die Auslösung technisch funktioniert hat, die WarnApps über MoWaS ausgelöst wurden und ob im Rundfunk eine Information erfolgte.

Landrat Geisler: „Ziel ist der Test unserer Warninfrastruktur. Mir ist es lieber, wir sehen Probleme am Warntag, als wenn es in dem Moment still ist, in dem die Bürger eine Warnung dringend brauchen. Damit können die Menschen in unserem Landkreis sicher sein, dass die Technik im Enstfall funktionieren wird.“

Alle in Sachsen gültigen Sirenensignale wurden im letzten Amtsblatt am 10. September 2021 auf Seite fünf veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/katastrophenschutz.html abrufbar.

BIWAPP – die regionale Warnapp 

Jeder kann selbst dafür sorgen, dass er immer die neuesten Infos und aktuelle Warnungen erhält. Mit BIWAPP hat der Landkreis die Möglichkeit, direkt Meldungen zu generieren und zu versenden. Der Bürger stellt sich die Orte ein, für die er Informationen und Warnungen erhalten möchte oder er nutzt die sogenannte Wächterfunktion – damit können Informationen und Warnungen für den jeweiligen Standort empfangen werden.

NINA – die Warnapp des Bundes

Die Warn-App NINA ist ein schneller und effizienter Weg zum Schutze der Bevölkerung. Neben der Warnfunktion bietet die Warn-App NINA auch grundlegende Informationen und Notfalltipps zu Themen des Bevölkerungsschutzes an. Für die zuständigen Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes ist sie ein wichtiger Informationskanal, die Menschen über Gefahren zu informieren und gleichzeitig konkrete Verhaltenshinweise zu geben.

Beide Apps können kostenfrei im AppStore und GooglePlayStore heruntergeladen werden.

Die beiden Sirenensignale und ihre Bedeutung:

Signal 3 – Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten!

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einminütiger Heulton (Sechs Töne von jeweils fünf Sekunden Dauer und fünf Sekunden Pause)

Link zu einer mp3-Datei: Download_Quelle: ff-mitterbach.at/tipps/sirenensignale/

Handlungsvorgaben für die Bevölkerung im Ernstfall:

– Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!

– Achten Sie auf Information über das Bürger Informations- und Warnsystem (BIWAPP)

– Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!

– Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!

– Befolgen Sie genau die Anweisungen der Behörden!

– Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Die Hilfskräfte sind auf freie 

  Telefonleitungen angewiesen – besonders in den Mobilfunknetzen!

– Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen – bleiben Sie dem 

  Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege.

Signal 4 –  Entwarnung – Die Gefahr besteht nicht mehr. Informieren Sie sich! 

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Ein Dauerton von einer Minute

Link zu einer mp3-Datei: Download_Quelle: ff-mitterbach.at/tipps/sirenensignale/

Sperrung des Nationalparks wieder aufgehoben

Dank des Einsatzes aller verfügbarer Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung sowie des umfangreichen Technikeinsatzes der Maschinenstation des Sachsenforst und privater Unternehmer sind nach dem Sturm am 21.10. alle Rettungswege wieder freigeschnitten. Die Nationalparkverwaltung hebt deshalb die Sperrung des Nationalparks ab Donnerstag, den 28.10. wieder auf. Lediglich der Rettungsweg am Holzlagerplatz in Schmilka muss noch gesperrt bleiben, da hier größere Schäden am Wegekörper repariert werden müssen.  

Nationalparkleiter Ulf Zimmermann: „Aufgrund des enormen Totholzanteils in der Fläche und entlang der Wege waren wir im Vergleich zu den anderen Forstbezirken in der Umgebung gezwungen, den Nationalpark komplett zu sperren. Dies erfolgte in enger Absprache mit den weiteren Fachbehörden sowie mit dem Amt für Sicherheit und Ordnung. Ziel dieser Maßnahme war es, den Rettungskräften den Zugang zu den Waldgebieten schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. Wir sind froh, dass es nach unserem Kenntnisstand zu keinen Schäden an Mensch oder Tier gekommen ist und sehen das als eine Bestätigung für unser Vorgehen. Jetzt können wir unsere Arbeiten wieder auf das Freischneiden der Wanderwege konzentrieren.“ 

Dort ist die Gefahr für Wanderer auf den nachgeordneten Wanderwegen weiterhin sehr hoch, insbesondere in den Bereichen mit vielen abgestorbenen Fichten. Nach dem Sturm können jederzeit hängengebliebene Äste oder Baumspitzen unvermittelt abstürzen oder instabile Bäume umbrechen und Wanderer erheblich verletzen. Auch das bereits liegende Holz kann jederzeit nachgeben. Das Betreten des Waldes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Wanderwege, die zugebrochen und unpassierbar sind werden regelmäßig auf der Homepage des Nationalparks aktuell dargestellt. Derzeit sind rund 42 km von 400 km der markierten Wanderwege unpassierbar.

Landesflächen des Nationalparks bis auf Weiteres gesperrt

In Anbetracht der weiter angespannten Sturmsituation sperrt die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz gemäß § 13 Abs. 1 des Sächsischen Waldgesetzes zum Schutz der Waldbesucher bis auf Weiteres die Flächen des Landeswaldes.

Zahlreiche Waldwege sind nicht passierbar. Rettungswege sind in größerem Umfang durch umgestürzte Bäume versperrt. Das Wanderwegenetz ist in erheblichem Maß v. a. durch umgestürztes Totholz betroffen und demzufolge nicht passierbar. Viele der ursprünglich frei geschnittenen Wege dürften wieder zugebrochen sein. Das genaue Ausmaß kann derzeit noch nicht dargestellt werden, da der Fokus primär auf den Rettungswegen liegt. Die Aufräumarbeiten sind bereits eingeleitet. Die in der Vergangenheit getätigten Verkehrssicherungsmaßnahmen an den öffentlichen Straßen (Kirnitzschtal, Tiefer Grund, Ziegenrücken) haben sich als wirksam erwiesen. 

Im Laufe der Woche können wahrscheinlich detailliertere Aussagen zur Dauer der Sperrung getroffen werden. Es ist damit zu rechnen, dass einige Wege vorerst gesperrt bleiben müssen. Die Sperrung ist mit der unteren und oberen Forstbehörde abgestimmt, auch das Amt für Sicherheit und Ordnung ist informiert. Die Nationalparkverwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Aufarbeitung der Schäden, damit das Wandern wieder auf breiter Fläche möglich ist. Auch wenn die größten Windgeschwindigkeiten überstanden sind, besteht weiterhin die erhöhte Gefahr, dass Kronenteile oder Äste, die noch in benachbarten Bäumen hängen, plötzlich auf Wandernde herunter brechen. 

Die Nationalparkverwaltung appelliert daher dringend, die Sperrungen ernst zu nehmen und vorerst auf das Wandern im Nationalpark zu verzichten.

Fluthilfe – Mail des Bürgermeisters von Sinzig

Sehr geehrter Herr Kollege Tittel,

ich möchte mich vorab entschuldigen für die verspätete Reaktion auf Ihr Spendenangebot. Zur kleinen Entlastung möchte ich anführen, dass wir derzeit zahlreiche Aufgaben erfüllen, die entweder nicht in unserem originären Zuständigkeitsbereich liegen (z.B. Müllentsorgung – eigentlich Kreisaufgabe) oder Neuland darstellen (z.B. Versorgung von Menschen mit warmem Essen an Infopunkten und Organisation von Helfercamps). Das alles muss geregelt werden mit verringertem Personal – wir haben leider massiv geschädigte Mitarbeiter*innen im Hause, die noch nicht wie gewohnt ihre Arbeitskraft einsetzen können.

Ganz vielen Dank für die von Ihnen angekündigte Unterstützung unserer Flutgeschädigten.  Wir haben eine Spendenkommission gebildet. Mitglied sind zwei Beigeordnete und je ein Mitglied aus jeder im Stadtrat vertretenen Fraktion, also insgesamt sieben Personen. Dabei gehen wir zweigleisig vor:

Jeder geschädigte Haushalt  hat 600 Euro Soforthilfe erhalten. Insgesamt haben wir rund 750 dieser Haushalte.

Besonders schwer Betroffene können einen Härtefallantrag stellen. Ausgefüllt wird dieser innerhalb von fünf Minuten. Je nach Betroffenheit (Keller, auch EG, auch Obergeschoss) werden hier individuelle Beträge geleistet. 100 % der Spenden werden ohne auch nur einen Cent Verwaltungsaufwand an Geschädigte weitergeleitet. Das können wir garantieren.

Aktuell laufen in vielen Haushalten noch die Bautrockner. Die nächste Schritte sind dann: Verputzen, Estrich legen, und viele Menschen warten auch noch auf die Heizung. Auch mein Haus ist noch ohne Heizung. Keller und EG waren überflutet, die Heizung zerstört. Gleichzeitig fehlt dann auch das warme Wasser.

Sorge habe ich vor der Herbst- und Winterzeit. Viele Menschen haben furchtbare, prägende Erlebnisse zu verarbeiten. Dies gelingt, solange bei guten Wetter die Arbeiten an der eigenen Wohnung verrichtet werden können. Wird es früher dunkler, kommt man ans Nachdenken. Und an das Verarbeiten der Erlebnisse. Professionelle seelsorgerische Hilfe ist zum Glück im gesamten Ahrtal unterwegs.

Lieber Herr Kollege Tittel,

gerne können wir auch einmal telefonieren. Alternativ lade ich Sie auf einen Besuch in Sinzig ein. 

Die Spendenkonten sind die folgenden:

Volksbank RheinAhrEifel
IBAN DE57 5776 1591 0100 1830 01

KSK Ahrweiler
IBAN DE32 5775 1310 0000 3395 56

Ganz herzliche Grüße aus Sinzig und ein schönes Wochende

Ihr Kollege

Andreas Geron
Bürgermeister

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    Stadtverwaltung Stadt Wehlen
    Markt 5, 01829 Stadt Wehlen

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    Mo, Do, Fr 8 - 12 Uhr
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    Stand vom 27.06.2024 - 14:52
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