Aktuelle Informationen (Archiv)

Aufhebung des Waldbetretungsverbotes (außer Hintere Sächsische Schweiz!!)

Das Landratsamt Sächsische Schweiz – Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 26.07.2022 (Az.: 145-861.21-W/055/22) gemäß § 13 Abs. 1, 2 und §§ 35, 37 SächsWaldG zum 07.08.2022 auf.

Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist das waldgesetzliche Betretungsrecht ab 07.08.2022 nicht mehr eingeschränkt.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.

Begründung:

Vom 06.08.2022 und bis zum 08.08.2022 sagt der Deutsche Wetterdienst eine geringere Waldbrandgefahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge voraus (Stand vom 05.08.2022, 06:00 UTC), wobei für alle Gemeinden im Territorium des Landkreises die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Waldbrandgefahr) angegeben wird. Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind daher nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge behält es sich ausdrücklich vor, das Betretungsrecht innerhalb des Brandbekämpfungsgebietes in der Hinteren Sächsischen Schweiz auch kurzfristig erneut einzuschränken.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Aufhebung der Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Hauptsitz: Schloßhof 2/4, 01796 Pirna), einzulegen.

Der Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat aufgrund der Anordnung gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung. Eine ganz oder teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Dresden, Hans-Oster-Str. 4, 01099 Dresden beantragt werden.

Hinweis: Für die Hintere Sächsische Schweiz besteht weiterhin eine Betretungsverbot (siehe hier)

TuS Wehlen umzäunt das Sportplatzgelände – eine Stellungnahme des Vereins

Dem Großteil der Anwohnerschaft ist sicherlich aufgefallen, dass es Mitte Juni an der Zufahrt zum Sportplatzgelände einen Zaunschluss gegeben hat, womit das Betreten des Sportplatzes außerhalb der Trainingszeiten erheblich erschwert ist. Zudem weisen Schilder auf ein Betretungs- und Parkverbot hin. Dies hat teilweise für Empörung gesorgt, weshalb der TuS Einheit Wehlen an dieser Stelle kurz darlegen will, welche Beweggründe zu diesem Schritt geführt haben:

Vorab ist festzustellen, dass der Zaunbau als allerletzte Option ergriffen wurde, da der Sportplatz über die Jahre außerhalb der Trainingszeiten zunehmend von unterschiedlichsten, großteils vereinsfremden und zuletzt auch völlig ortsfremden Gruppen genutzt wurde. Damit einher gingen erhebliche Verunreinigungen auf den Kunstrasenplätzen was in Resten von Glasflaschen und Zigarettenkippen gipfelte. Vereinzelt wurden Personen beobachtet, wie sie mit Pkw vorfuhren und ihren Hausmüll in die vereinseigene Tonne einbrachten, um mutmaßlich eigene Kosten zu sparen.

Gleichzeitig wurden die beiden Plätze vielfach auch an den Wochenenden, außerhalb des Spielbetriebes genutzt, was in permanenten Beschwerden seitens der Kleingärtner mündete, die sich selbst Sonntag nachmittags der fußballbegleitenden Lautstärke samt Lärm aus Lautsprecherboxen ausgesetzt sahen. Vorrangig wurde damit unser Vizepräsident Torsten Bernhardt konfrontiert, der sich daraufhin mehrfach auf das Sportplatzgelände begab, um für Ordnung und Ruhe zu sorgen. Allerdings wurden dessen Bitten und Aufforderungen konsequent ignoriert und es endete in einzelnen Fällen in Pöbeleien gegen seine Person. Aus diesem Grund wurden in einem nächsten Schritt Verbotsschilder am Kleinfeldplatz angebracht und auf konsequenten Verschluss des dortigen Zauns geachtet, ohne dass dies bei den jeweiligen Personengruppen zu einem Umdenken führte. Vielmehr kletterte man von da an über den Zaun oder brach das Tor schlussendlich sogar mit Gewalt auf. Es folgen Sachbeschädigungen an den Fußballtoren und an den Bänken, die daraufhin teilweise ein Fall für den Sperrmüll waren. Ganz nebenbei wurde der Parkplatz vor dem Sanitärgebäude regelmäßig durch Wanderer und Camper genutzt, so dass vereinzelt kaum mehr Parkplätze für die eintreffenden Sportler zur Verfügung standen.

In der Konsequenz war der Zaunbau unumgänglich! Nicht zuletzt auch um den Verein ein Stück weit von Verantwortung freizustellen, soweit es nach dem widerrechtlichen Betreten des Sportplatzes irgendwelche Unfälle im Zusammenhang mit dem vorhandenen Equipment geben sollte. Darüber hinaus besteht die Hoffnung, dass die beiden Kunstrasenplätze von nun an nur noch unter Aufsicht von Trainer und Mannschaftsleitern betreten werden, womit das Risiko von Schäden aufgrund von Glas, Kippen oder auch falschem Schuhwerk (Stollenschuhe) auf Null reduziert wird. 

Der TuS Einheit Wehlen bedauert diesen Schritt, gibt aber gleichzeitig zu Bedenken, dass es umliegend kaum einen Verein gibt, der die Nutzung seines Fußballplatzes außerhalb der Trainingszeiten gestattet. Genau dieser Umstand dürfte auch zu dem Tourismus in Richtung Wehlener Platz geführt haben. Wir freuen uns über Jeden, der zunächst im Probetraining und dann vielleicht permanent in Wehlen kicken will und dem dann innerhalb des Trainings- und Spielbetriebs unser Sportplatz und die Sanitäreinrichtungen vollumfänglich zur Verfügung stehen!!  

TuS Wehlen – Vorstand

TuS Einheit Wehlen sucht Vorstandsmitarbeiter

Unser Sportverein, der in diesem Jahr auf 75 Jahre Vereinsgeschichte zurückblicken kann, wird voraussichtlich im Oktober eine Jahreshauptversammlung mit der turnusgemäßen Vorstandswahl durchzuführen.

Um allen Mitgliedern und interessierten Einwohnern die Möglichkeit zu geben im künftigen Vorstand mitzuarbeiten und dort nach Möglichkeit neue und frische Ideen einzubringen, die das Leben in unserem Verein bereichern und aufrecht erhalten, ergeht bereits jetzt der Aufruf:  Wir suchen Nachwuchs in der Vorstandsetage!!!!

Voraussetzungen sind:

·        aktives Mitarbeiten im Vorstand und Teilnahme an den Vorstandssitzungen (i.d.R. 1x im Monat)

·        Kommunikationsfähigkeit im Zusammenspiel mit den jeweiligen Abteilungen und deren Mitgliedern

·        Zuverlässigkeit, aber auch Durchsetzungskraft bei der Umsetzung von Beschlüssen

Wer sich angesprochen fühlt und vielleicht schon seit längerem eine verantwortungsvolle, aber auch interessante Ehrenamtstätigkeit sucht, melde sich bitte unter:

tus-wehlen@t-online.de

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

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