Aktuelle Informationen (Archiv)

Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022

Der bundesweite Warntag zur Erprobung der Warnmittel auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene findet in diesem Jahr am 8. Dezember 2022 statt. Erstmalig wurde der bundesweite Warntag im September 2020 durchgeführt. 

Was sind die Ziele des Warntags?

Der Warntag dient dazu, die Bevölkerung für Warnmeldungen zu sensibilisieren. Weiterhin soll auf die verfügbaren Warnmittel aufmerksam gemacht werden – im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind das insbesondere die Sirenen in den Kommunen des Landkreises sowie die Apps BIWAPP und NINA. Mit dem bundesweiten Warntag soll das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen erhöht und somit die Selbstschutzfähigkeit gesteigert werden. Zudem können mögliche technische Probleme gefunden und behoben werden.

Wer ist verantwortlich für den Warntag?

Für die Vorbereitung und Organisation des Warntags auf Bundesebene ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zuständig, auf Länderebene die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Was passiert am Warntag?

Am 8. Dezember 2022 wird um 11:00 Uhr eine Probewarnung an alle Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender, App-Server) geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossen sind. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung in ihren Systemen bzw. Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps (z. B. die Warn-App NINA), auf denen die Bevölkerung die Warnung lesen oder hören kann. Parallel werden die in den Kommunen verfügbaren kommunalen Warnmittel ausgelöst. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird das Sirenensignal 3 „Warnung vor einer Gefahr“ ausgestrahlt (6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause). 

Zudem wird in diesem Jahr erstmalig eine Probemeldung auf dem Warnkanal Cell Broadcast ausgegeben. Damit können Mobiltelefone innerhalb einer bestimmten Funkzelle eine Warnmeldung erhalten, ohne das vorab eine App installiert werden muss. Hinweis: Ältere Mobiltelefone können diese Meldung eventuell nicht empfangen. 

Um 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung, welche an alle Warnmultiplikatoren gesandt wird. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird dafür das Sirenensignal 4 „Entwarnung“ ausgestrahlt (einminütiger Dauerton). 

Weitere Informationen und Kontakt: https://warnung-der-bevoelkerung.de/

Breitbandausbau in Stadt Wehlen – Jetzt Glasfaseranschluss beantragen

In der Hoffnung, dass die Bürgerversammlungen in Wehlen und Pötzscha die drängendsten Fragen geklärt haben, besteht jetzt bis zum 31.12.2022 die Möglichkeit den kostenlosen Glasfaseranschluss zu beantragen. Hierfür stehen die Telekomshops, wie z.B. in Pirna auf der Jacobäerstraße 1 zur Verfügung oder aber man beantragt ohne großen Zeitaufwand direkt im Internet. Hierzu einfach den Link  https://www.telekom.de/glasfaser-sachsen nutzen oder auf das unten eingefügte Banner der Deutschen Telekom klicken. Hier erhält man weiterführende Informationen und kann unter Angabe seiner Adresse prüfen, ob man vom geplanten Ausbau profitiert.

Versammlungen zum Breitbandausbau – Save the date

Ungeachtet der Tatsache, dass zumindest auf Pötzschaer Seite noch keine Einladungsschreiben in den Haushalten verteilt wurden, sei hiermit darauf hingewiesen, dass die Einwohnerversammlungen zum Thema Breitbandausbau „Weiße Flecken“ wie folgt stattfinden werden:

  • 24.10., 18:00 Uhr in Pötzscha (Bauernhäus’l) 
  • 26.10., 18:00 Uhr in Stadt Wehlen (Grundschule) 

Waldbrände 2022 – Soforthilfe noch bis 21.10.2022 beantragen!

Kleine und mittlere Tourismusunternehmen, die von den Auswirkungen des Waldbrandes im Sommer 2022 betroffen waren, können noch bis zum 21.10.2022 eine finanzielle Unterstützung beantragen, um Umsatzeinbußen durch Waldbrand und Waldbetretungsverbote auszugleichen.

Antragsberechtigt für die Soforthilfe sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auf dem Gebiet des Tourismus (Beherbergungsgewerbe, Gastronomie oder sonstige touristische Dienstleister), die ihre Betriebsstätte in einer der folgenden Gemeinden der Sächsischen Schweiz haben: Bad Schandau, Gohrisch, Hohnstein, Königstein, Lohmen, Neustadt, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Sebnitz, Stolpen, Struppen, Wehlen.

Voraussetzungen sind Umsatzrückgange in den Monaten August und/oder September 2022, jeweils um mindestens 35 Prozent im Vergleich zu den Referenzmonaten August und/oder September des Jahres 2019. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit sind inflationsbedingt Umsätze 2019 mit dem Faktor 1,273 multipliziert. Für Unternehmen, die nach dem 01.08 2019 gegründet wurden, gelten gesonderte Regelungen. 

Ebenso ist ein Liquiditätsbedarf nachzuweisen, der aus unabweisbaren Einnahmeausfällen entstanden ist bzw. perspektivisch auch nach September 2022 entstehen kann. Die Leistung muss zur Deckung der allgemeinen Betriebsausgaben erforderlich sein. 

Möglich sind Hilfen bis zu 20.000 Euro für August und bis zu 15.000 Euro für September 2022.

Wichtig: Anträge können nur bis zum 21. Oktober 2022 eingereicht werden.

Nähere Einzelheiten finden Sie unter www.landratsamt-pirna.de/waldbrand-hilfe.html. Die Soforthilfe kann digital beantragt werden. Erforderliche Nachweise und Erklärungen können direkt hochgeladen werden. Das Antragsformular steht aber auch als Download für eine Antragstellung per Briefpost zur Verfügung. 

Die Sächsische Staatsregierung hat am 23.08.2022 eine finanzielle Unterstützung der von den Auswirkungen der Waldbetretungsverbote 2022 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betroffenen Tourismusunternehmen beschlossen.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Wirtschaftsförderung
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Telefon: 03501 515-1512
E-Mail: manuela.foerster@landratsamt-pirna.de

Breitbandausbau in Stadt Wehlen

Nach Markterkundung und Ausschreibung ist es endlich soweit. Ab 2023 wird die Telekom in Stadt Wehlen und Lohmen mit den Arbeiten zum Breitbandausbau beginnnen. Im Rahmen des sogenannten „Weiße-Flecken-Programms“ sollen Haushalte mit Glasfaser bis ins Wohngebäude versorgt werden, denen aktuell Internetgeschwindigkeiten von maximal 30 Mbit/sek zur Verfügung stehen. Begünstigt sind daher vorrangig die Einwohner von Pötzscha, dem Steinrücken und Teilen von Zeichen und Dorf Wehlen, die gemessen an den heutigen Standards völlig unterversorgt sind.

Zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit den geplanten Baumaßnahmen wird die Telekom Bürgerversammlungen durchführen die voraussichtlich (!!) am 24.10., 18:00 Uhr in Pötzscha (Bauernhäus’l) und 26.10., 18:00 Uhr in Stadt Wehlen (Grundschule) stattfinden sollen. Hierzu werden die relevanten Haushalte ein gesondertes Schreiben der Telekom erhalten, womit die genannten Termine erst zu diesem Zeitpunkt tatsächlich fix sind!!

Haushalte die bereits jetzt über einen Internetanschluss mit Geschwindigkeiten vom mehr als 30 Mbit/sek aber weniger als 100 Mbit/sek verfügen, werden in die angekündigten Baumaßnahmen zunächst nicht einbezogen. Allerdings wird hier durch den Landkreis ein sogenanntes „Graue-Flecken-Programm“ vorangetrieben, wodurch es in absehbarer Zeit auch dort Glasfaser bis ins Haus geben wird… 

Über den Link https://www.telekom.de/glasfaser-sachsen und die anschließende Option „Prüfe deine Adresse“ können sich Interessierte bereits jetzt informieren, ob man Begünstigter der geplanten Baumaßnahme ist. Gleichzeitig gibt es dort weitere Hinweise und die Möglichkeit schon jetzt einen Glasfaseranschluss zu beantragen. 

Weiterhin dürften einige Anwohner bereits Postwurfsendungen der Telekom bzw. eines Pirnaer Telekom-Shops erhalten haben, über welchen der zukünftige Glasfaseranschluss ebenfalls beantragt werden kann und eine Beratung in Aussicht gestellt wird. Gern können Interessierte auch diese Möglichkeit nutzen, jedoch ist ein sofortiges Tätigwerden nicht erforderlich, da die Frist zur Beantragung eines kostenlosen Glasfaser-Hausanschlusses erst zum 31.12.2022 abläuft (siehe Kleingedrucktes im Schreiben). Es empfiehlt sich daher, zunächst die Bürgerversammlungen abzuwarten und danach eine Entscheidung zu treffen.

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    Markt 5, 01829 Stadt Wehlen

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